Während die einen Meinungsfreiheit in ihre Facebook-Biografie schreiben und die anderen sie am liebsten nur noch gegen behördliche Genehmigung ausgeben würden, machen zwei Männer etwas ausgesprochen Unverschämtes: Sie nehmen dieses Grundrecht ernst.
Ich muss heute tatsächlich einmal Danke sagen. Und zwar nicht dieses gesellschaftlich vorgeschriebene, politisch korrekte Dankeschön, das man heutzutage bevorzugt Menschen entgegenbringt, die einem vorher mindestens siebenundzwanzigmal versichert haben, dass sie exakt dieselbe Meinung vertreten. Nein, ich meine echte Dankbarkeit. Für jemanden, der seinen Arsch bewegt, während der Rest der Republik darüber diskutiert, ob man Meinungsfreiheit überhaupt noch braucht, wenn ohnehin schon die Richtigen wissen, was alle anderen denken sollten.
Die Rede ist von Benjamin „Ben“ Berndt, dem Gründer und Gastgeber des erfolgreichen Podcasts {ungeskriptet} by Ben, und seinem Anwalt Joachim Steinhöfel. Und bevor wir weitermachen: Ben ist nicht einfach nur irgendein YouTuber, auch wenn er dort eine beachtliche Reichweite aufgebaut hat. Sein Podcast erscheint plattformübergreifend auf YouTube, Spotify und Apple Podcasts. Seit Mai 2022 führt er ausführliche Gespräche mit Menschen aus unterschiedlichsten Bereichen, häufig über mehrere Stunden und nach seinem Konzept weitgehend ungeschnitten. Hinzu kommen Auftritte auf Instagram und TikTok.
Wir reden also nicht über einen Hobbyfilmer, der zwischen zwei Katzenvideos versehentlich einen Politiker interviewt hat. Wir reden über ein etabliertes, professionell betriebenes Gesprächsformat, das Menschen über mehrere Plattformen erreicht. Die Unterschiede zwischen diesen Veröffentlichungswegen sind rechtlich durchaus relevant. Die Grundsatzfrage, wie weit die Medienaufsicht in journalistische Entscheidungen eingreifen darf, wird dadurch allerdings nicht weniger interessant.
Ben und Steinhöfel haben beschlossen, eine Auseinandersetzung mit der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen nicht einfach mit einem Schulterzucken abzuhaken. Sie ziehen vor Gericht. Und aus meiner Sicht tun sie damit etwas, das weit über ihren eigenen Fall hinaus Bedeutung haben könnte.
Was mich daran besonders beeindruckt, ist nicht die Empörung. Empörung gibt es heutzutage schließlich im Familienpack, inklusive kostenloser moralischer Überlegenheit. Mich beeindruckt, dass hier jemand bereit ist, Zeit, Geld, Energie und Nerven in eine juristische Klärung zu investieren, statt lediglich einen wütenden Beitrag zu veröffentlichen und sich anschließend für den Che Guevara der Kommentarspalte zu halten.
Die unglaubliche Geschichte eines Mannes, der ein Interview geführt hat
Begonnen hat die Geschichte im April 2026. Ben führte ein mehr als vierstündiges Interview mit Björn Höcke, dem Thüringer AfD-Politiker, dessen bloßer Name bei manchen Menschen bereits ausreicht, um den Blutdruck in Bereiche zu treiben, für die andere einen Marathon laufen müssen.
Höcke behauptete im Gespräch, die nationalsozialistische SA habe keine Losung beziehungsweise kein Motto gehabt. Das ist historisch falsch. Die SA verwendete die Parole „Alles für Deutschland“, wegen deren Verwendung Höcke selbst rechtskräftig verurteilt wurde. Darüber gibt es nichts schönzureden und auch keine besondere Meinungsfreiheit, die historische Tatsachen auf wundersame Weise verändert.
Der eigentliche Konflikt beginnt allerdings erst danach.
Die Landesanstalt für Medien NRW sah Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, weil Ben die falsche Aussage seines Gastes nicht entsprechend eingeordnet hatte. Am 15. Juni 2026 schickte sie ein Hinweisschreiben und bat um Stellungnahme. Nach Auffassung der Medienanstalt hätte eine journalistische Einordnung, Nachfrage oder nachträgliche Korrektur erfolgen müssen.
Jetzt könnte man natürlich fragen, weshalb Ben nicht nachgehakt hat. Das wäre sogar eine ausgesprochen legitime Frage. Man darf seine Gesprächsführung kritisieren, sie für zu freundlich halten oder sich darüber ärgern, dass er einen Politiker mit problematischen Aussagen nicht härter konfrontiert.
Nur ist das eine journalistische Kritik.
Etwas anderes ist die Frage, welche redaktionellen Entscheidungen eine mit gesetzlichen Aufsichtsbefugnissen ausgestattete Einrichtung beanstanden darf. Und genau dieser Unterschied scheint in unserer hysterischen Debattenkultur gelegentlich unterzugehen wie ein nüchterner Gedanke auf einer Esoterikmesse für energetisch aufgestiegene Einhörner.
Willkommen beim betreuten Interview. Bitte widersprechen Sie rechtzeitig!
Stell dir vor, du führst ein Gespräch mit jemandem, dessen Weltbild du für vollkommen bescheuert hältst. Du stellst Fragen, hörst zu, lässt ihn ausreden und gibst deinem Publikum die Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen. Vielleicht widersprichst du. Vielleicht stellst du eine weitere Frage. Vielleicht lässt du eine Aussage zunächst stehen, weil du verstehen möchtest, wie dein Gegenüber überhaupt zu dieser absurden Überzeugung gelangt ist.
Und dann kommt eine Medienaufsicht ins Spiel und beanstandet, dass du eine nachweislich falsche Behauptung nicht entsprechend eingeordnet hast.
Ich sehe schon die Zukunft des deutschen Podcastwesens vor mir. Jeder Interviewer bekommt künftig einen kleinen Warnknopf unter den Tisch. Sobald ein Gast etwas Fragwürdiges von sich gibt, ertönt ein Signal, ein rotes Licht blinkt und eine freundliche Computerstimme verkündet: „Achtung, diese Aussage entspricht möglicherweise nicht den journalistischen Sorgfaltsanforderungen. Bitte unterbrechen Sie das Gespräch und führen Sie eine ordnungsgemäße Einordnung durch.“
Endlich wären Interviews so spontan wie eine deutsche Einkommensteuererklärung.
Natürlich ist diese Vorstellung Satire. Die Medienanstalt verlangt keine solchen Warnsysteme, sondern beruft sich auf § 19 des Medienstaatsvertrags. Und natürlich dürfen auch Podcasts nicht grundsätzlich jede journalistische Verantwortung von sich weisen.
Aber gerade weil die rechtlichen Fragen komplizierter sind, finde ich es so wichtig, dass sie nicht von der jeweils lautesten Empörungsfraktion entschieden werden.
Denn wer kritische Nachfragen fordert, hat nicht automatisch recht damit, jede behördlich verlangte Einordnung für zulässig zu halten.
Die Behörde macht Schluss. Ben macht weiter. Frechheit!
Am 24. September 2026 verkündete die Landesanstalt für Medien NRW, ihre Prüfung abgeschlossen zu haben. Weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen seien derzeit nicht erforderlich. Als Begründung führte sie an, dass Höckes falsche Behauptung durch die öffentliche Berichterstattung inzwischen ausreichend richtiggestellt worden sei.
Man muss sich diese Konstellation wirklich auf der Zunge zergehen lassen.
Da wird eine fehlende Einordnung in einem Interview beanstandet. Anschließend entsteht eine öffentliche Diskussion über diese Beanstandung. Die Diskussion führt dazu, dass die ursprünglich beanstandete Aussage nun allgemein bekannt und entsprechend eingeordnet ist. Und deshalb sieht die Behörde von weiteren Maßnahmen ab.
Das klingt ungefähr so, als würde die Feuerwehr einen Einsatz für beendet erklären, weil inzwischen die gesamte Nachbarschaft darüber diskutiert hat, warum man brennendes Fett nicht mit Wasser löschen sollte.
Gut. Die Sache ist also erledigt?
Nicht ganz.
Denn laut den Berichten über den Bescheid vom 23. September blieb die Feststellung eines Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht bestehen. Ebenso blieb der Hinweis bestehen, das bisherige und künftige Angebot entsprechend zu überprüfen. Nach der Berichterstattung von WELT betrifft das mehr als 300 veröffentlichte Gespräche.
Dreihundert Interviews! Teilweise mehrere Stunden lang! Ich kenne Menschen, die schaffen es nicht einmal, ihre eigenen Facebook-Kommentare vom Vortag auf geistige Zurechnungsfähigkeit zu überprüfen. Und hier steht die Frage im Raum, welchen Überprüfungsaufwand man einem Podcastbetreiber rechtlich zumuten darf.
Ben und sein Anwalt akzeptieren die verbleibenden Feststellungen jedenfalls nicht. Am 28. Oktober 2026 wurde öffentlich bekannt, dass seine Produktionsfirma beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht hat. Aktenzeichen: 6 K 7963/26.
Das ist der Moment, an dem ich persönlich ausgesprochen großen Respekt empfinde.
Denn es wäre wesentlich einfacher gewesen, die Sache ruhen zu lassen. Keine weiteren Maßnahmen, kein unmittelbarer Sanktionsdruck, wieder zurück zum normalen Tagesgeschäft. Genau das hätten vermutlich viele getan.
Ben und Steinhöfel wollen stattdessen wissen, ob die angegriffenen Feststellungen und Anforderungen rechtlich Bestand haben.
Und dafür bin ich den beiden verdammt dankbar.
Danke, Ben. Danke, Joachim. Und zwar ausdrücklich!
Nicht, weil ich jede Aussage von Ben unterschreibe. Nicht, weil ich jeden seiner Gäste sympathisch finde. Und ganz sicher nicht, weil ich glaube, dass ein erfolgreicher Podcaster automatisch im Besitz der absoluten Wahrheit wäre.
Ich bin dankbar, weil die beiden sich einer juristischen Frage stellen, deren Klärung auch anderen Medienschaffenden helfen könnte. Sie nehmen in Kauf, sich mit einer öffentlich-rechtlichen Institution auseinanderzusetzen, die über eigene rechtliche Expertise und gesetzlich verankerte Befugnisse verfügt.
Steinhöfel argumentiert, dass die Medienaufsicht mit ihrem Vorgehen die verfassungsrechtlich geschützte redaktionelle Freiheit überschreite. Die Landesanstalt hält dagegen, dass journalistisch-redaktionelle Angebote auch im Internet gesetzliche Sorgfaltspflichten beachten müssen. Sie ist übrigens eine staatsfern organisierte öffentlich-rechtliche Einrichtung und keine gewöhnliche Regierungsabteilung. Das sollte man bei aller berechtigten Kritik nicht unter den Tisch fallen lassen.
Ob Ben und Steinhöfel mit ihrer Rechtsauffassung richtigliegen, wird das Gericht entscheiden. Es wäre einigermaßen grotesk, einen Artikel über Meinungsfreiheit damit zu krönen, dass ich meine eigene Einschätzung vorsorglich zur unanfechtbaren Wahrheit erkläre.
Aber schon die Bereitschaft, diese Frage gerichtlich klären zu lassen, verdient meinen Respekt.
Denn Freiheit wird nicht dadurch geschützt, dass wir sie feierlich auf irgendwelche Plakate drucken. Sie wird auch nicht dadurch stärker, dass wir uns gegenseitig versichern, wie unglaublich demokratisch und tolerant wir doch alle sind.
Grundrechte müssen gerade dann überprüfbar und durchsetzbar bleiben, wenn ihre Grenzen umstritten sind.
Und wer für eine solche Überprüfung Geld, Zeit und Nerven investiert, tut möglicherweise mehr für eine freie Debattenkultur als tausend selbst ernannte Demokratie-Retter, die bei der ersten unbequemen Meinung nach einem Verbot rufen.
Unsere geliebte Meinungsfreiheit. Solange niemand die falsche Meinung hat.
Was mich an dieser Geschichte fast noch mehr fasziniert als die juristische Auseinandersetzung, ist die gesellschaftliche Doppelmoral, die bei solchen Themen regelmäßig zum Vorschein kommt.
Wir lieben die Meinungsfreiheit. Wirklich. Sie ist großartig, unverzichtbar und selbstverständlich ein Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. Jedenfalls so lange, bis jemand eine Meinung äußert, die uns nicht gefällt.
Dann wird das plötzlich kompliziert.
Auf einmal muss man differenzieren, welche Meinungen überhaupt noch gesellschaftlich tragbar sind. Welche Personen man einladen darf. Welche Gesprächspartner bereits durch ihre Anwesenheit ein Problem darstellen. Und ob ein Interviewer möglicherweise schon dadurch etwas falsch gemacht hat, dass er einen unerwünschten Gast nicht innerhalb der ersten fünf Minuten rhetorisch zum Frühstück verspeist.
Wir haben offenbar eine Gesellschaft erschaffen, in der sich viele Menschen für unglaublich tolerant halten, solange niemand auf die Idee kommt, ihre Toleranz tatsächlich auf die Probe zu stellen.
Der durchschnittliche selbst ernannte Verteidiger der Demokratie klingt dabei gelegentlich wie ein Türsteher vor einem exklusiven Club. Jeder darf rein, solange er richtig denkt, richtig spricht, die richtigen Menschen mag und möglichst keine Fragen stellt, deren Antworten unangenehm werden könnten.
Und wenn jemand doch eine andere Meinung vertritt, ist das natürlich kein Problem. Er darf sie schließlich haben. Nur möglichst nicht öffentlich, nicht laut und vor allem nicht mit Reichweite.
Was für ein wunderbar komfortables Freiheitsverständnis!
Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass jeder Unsinn unwidersprochen bleiben muss
Bevor nun wieder irgendein intellektueller Tiefflieger versucht, aus meiner Kritik eine Verteidigung falscher Tatsachenbehauptungen zu basteln, möchte ich etwas klarstellen.
Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass jede Behauptung wahr ist. Sie bedeutet nicht, dass Journalisten keine Verantwortung tragen. Und sie bedeutet auch nicht, dass Interviews grundsätzlich außerhalb rechtlicher Regeln stattfinden.
Wer Blödsinn erzählt, darf und soll dafür kritisiert werden. Wer historische Tatsachen verdreht, muss mit Widerspruch rechnen. Und wer journalistische Inhalte veröffentlicht, muss sich mit den geltenden Sorgfaltspflichten auseinandersetzen.
Das alles steht überhaupt nicht im Widerspruch zu der Frage, ob eine konkrete behördliche Beanstandung rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist.
Gerade deshalb finde ich es so absurd, wenn Menschen den Streit bereits danach beurteilen, welcher Politiker ursprünglich im Interview saß. Als wäre der Schutz redaktioneller Freiheit eine Belohnung für politisch genehme Gesprächspartner.
Die eigentliche Herausforderung besteht doch darin, auch dann konsequent für rechtsstaatliche Maßstäbe einzutreten, wenn man den Betroffenen nicht mag. Das ist wesentlich anstrengender, als sich im Internet gegenseitig zu versichern, auf der richtigen Seite zu stehen.
Aber genau deshalb ist es wichtig.
Warum ich als Österreicher so genau hinschaue
Jetzt könnte man natürlich fragen, was mich als Österreicher ein deutsches Verfahren über journalistische Sorgfaltspflichten überhaupt angeht.
Nun, abgesehen davon, dass wir in Österreich selbst über ausreichend bürokratische Kreativität verfügen, um damit mehrere europäische Verwaltungsstaaten zu unterhalten, ist die zugrunde liegende Frage keineswegs rein deutsch.
Auch bei uns wird darüber diskutiert, welche Aussagen problematisch sind, wie Medien mit ihnen umgehen sollen und wie weit Regulierung reichen darf. Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich, aber das Spannungsfeld zwischen öffentlicher Verantwortung und freier Meinungsbildung kennen wir genauso.
Und gerade als jemand, der selbst öffentlich schreibt, bewusst provoziert und gesellschaftliche Widersprüche satirisch zerlegt, beschäftigt mich diese Frage ganz persönlich.
Ich möchte weder staatlich vorgegeben bekommen, wie ich eine unbequeme Diskussion zu führen habe, noch wünsche ich mir eine Medienlandschaft, in der sich jeder unter Berufung auf Meinungsfreiheit von jeder Verantwortung verabschiedet.
Ich will eine Gesellschaft, die selbst denken kann.
Eine Gesellschaft, in der man Menschen zuhören darf, ohne ihnen automatisch zuzustimmen. In der man Behauptungen hinterfragt, statt den Sprecher vorsorglich aus der öffentlichen Wahrnehmung zu entfernen. Und in der unabhängige Gerichte klären, wo gesetzliche Befugnisse enden, wenn darüber ernsthafte Zweifel bestehen.
Ist das wirklich schon eine derart revolutionäre Vorstellung?
Der Unterschied zwischen Jammern und Handeln
Wir leben in einer Zeit, in der sich unglaublich viele Menschen für mutig halten, weil sie auf Facebook einen besonders bissigen Kommentar hinterlassen. Da werden täglich Revolutionen angekündigt, Systeme gestürzt und gesellschaftliche Veränderungen gefordert. Anschließend gibt es Abendessen, drei Folgen Netflix und morgen wieder einen neuen Beitrag darüber, warum ohnehin alles sinnlos ist.
Ben und Joachim Steinhöfel gehen einen anderen Weg.
Sie lassen eine Rechtsfrage gerichtlich überprüfen, statt sich mit öffentlicher Empörung zufriedenzugeben. Das ist kein Garant dafür, dass sie gewinnen. Und selbstverständlich verfolgen sie dabei auch die Interessen von Ben und seiner Produktionsfirma.
Aber daraus ergibt sich für mich kein Widerspruch.
Man kann für seine eigenen Rechte kämpfen und damit zugleich eine Frage aufwerfen, deren Klärung anderen Menschen zugutekommen könnte. Man kann ein persönliches Interesse verfolgen und trotzdem einen wertvollen Beitrag zur öffentlichen Debatte leisten.
Und man kann dafür dankbar sein, ohne den Betroffenen gleich zum unfehlbaren Helden zu erklären.
Genau das möchte ich heute tun.
Danke, Ben, dass du dich nicht einfach mit einem scheinbar erledigten Verfahren zufriedengibst.
Danke, Joachim Steinhöfel, dass du die rechtlichen Grenzen der Medienaufsicht auf den Prüfstand stellen willst.
Danke euch beiden dafür, dass ihr nicht nur über Meinungsfreiheit diskutiert, sondern eine konkrete Auseinandersetzung darüber führt, wie weit öffentlich-rechtliche Aufsicht in journalistische Entscheidungen eingreifen darf.
Ich wünsche euch für dieses Verfahren ausdrücklich viel Erfolg.
Nicht, weil ich mir ein Gerichtsurteil wünsche, das irgendeinem politischen Lager einen billigen Triumph beschert. Sondern weil ich mir eine möglichst klare Entscheidung wünsche, die redaktionelle Freiheit ernst nimmt und behördliche Befugnisse dort begrenzt, wo sie rechtlich zu weit gehen.
Vielleicht gewinnt ihr. Vielleicht nicht. Vielleicht wird das Urteil wesentlich differenzierter ausfallen, als es die aktuelle Debatte vermuten lässt.
Aber eines habt ihr aus meiner Sicht bereits erreicht: Ihr habt dafür gesorgt, dass eine wichtige Frage nicht einfach unter dem bürokratischen Teppich verschwindet.
Und das ist mehr, als viele jener Menschen leisten, die sich täglich öffentlich als besonders engagierte Verteidiger unserer Freiheit feiern lassen.
Mein Fazit: Freiheit ist keine Belohnung für Wohlverhalten
Ich möchte in keiner Gesellschaft leben, in der Grundrechte nur für Menschen gelten, die meine persönlichen Ansichten teilen. Ich möchte ebenso wenig in einer Gesellschaft leben, in der eine öffentliche Debatte nur noch aus gegenseitig genehmigten Überzeugungen besteht.
Wer die Meinungsfreiheit ernst nimmt, muss akzeptieren, dass auch Menschen sprechen, die man für unerträglich hält. Man muss ihnen nicht zustimmen, man muss sie nicht mögen und man darf ihnen mit aller argumentativen Härte widersprechen.
Aber die Frage, welche Grenzen eine Medienaufsicht bei der Beurteilung solcher Gespräche beachten muss, darf nicht von persönlichen Sympathien abhängen.
Dafür haben wir Gesetze. Dafür haben wir Gerichte. Und dafür braucht es gelegentlich Menschen, die bereit sind, den Rechtsweg tatsächlich zu beschreiten.
Ben und Joachim Steinhöfel tun genau das.
Dafür habt ihr meinen Respekt und meine aufrichtige Dankbarkeit.
Und an alle, die Meinungsfreiheit grundsätzlich für eine fantastische Sache halten, solange die anderen gefälligst die Klappe halten, hätte ich noch eine kleine Nachricht:
Wenn du Freiheit nur für Menschen verteidigst, die genauso denken wie du, kämpfst du nicht für Meinungsfreiheit.
Du kämpfst für das Recht, in deiner eigenen kleinen Meinungsblase möglichst ungestört recht zu haben.
Dafür braucht es keine Verfassung. Ein Badezimmerspiegel reicht vollkommen.
{ungeskriptet} hören, sehen und unterstützen
Das Video zum Rechtsstreit:
EILMELDUNG: Ich verklage die Landesanstalt für Medien NRW
https://www.youtube.com/watch?v=RZfmCI5OuEo
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Quellen und Faktencheck
WELT, 28. Oktober 2026: Bericht über die Klage und das Aktenzeichen 6 K 7963/26
RedaktionsNetzwerk Deutschland / dpa, 28. Oktober 2026: Bestätigung der Klage und Position der Medienanstalt
Landesanstalt für Medien NRW, 24. September 2026: Offizielle Erklärung zum Abschluss der Prüfung
Gesetzliche Grundlage: Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Recherche- und Veröffentlichungsstand: 28. Oktober 2026. Die Tatsachen zum Verfahren beruhen auf der offiziellen Stellungnahme und der Presseberichterstattung. Die Angaben zur Verfügbarkeit des Podcasts stammen aus den offiziellen Plattformprofilen und der Website von {ungeskriptet}. Alle satirischen Vergleiche, Wertungen und persönlichen Positionen sind Meinungsäußerungen des Autors. Eine gerichtliche Entscheidung über die Klage liegt noch nicht vor.
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